Steuerliche Behandlung von Bartergeschäften
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Bartergeschäfte buchhalterisch, finanztechnisch und steuerrechtlich genauso zu behandeln sind wie normale Geld-Geschäfte. Es gibt keine steuerlichen Nachteile oder und keine steuerlichen Vorteile. Wenn Sie über Barter verkaufen, erstellen Sie an den Käufer eine Rechnung mit ordnungsgemäss ausgwiesener Umsatzsteuer in der gleichen Weise wie bei jedem anderen Geschäft. Entsprechend erhalten Sie vom Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer bei Ihren Einkäufen. Das EBB Barterkonto richten Sie im Kontenrahmen in der gleichen Kontoklasse ein, wo Sie auch Ihre sonstigen Geldkonten ausweisen. Die Buchungssätze entsprechen den gleichen Gegebenheiten wie bei einem Cash-Geschäft. Einkäufe im Zuge von Geldtransaktionen führen normalerweise zu einer Reduzierung Ihrer Umsatzsteuerzahlungen und Aufwand. Gleiches gilt auch für Bartergeschäfte Ihr Steuerberater muss in der Lage sein, Sie bei der Behandlung der Bartergeschäfte zu beraten. Falls Ihr Steuerberater keine Erfahrung mit Bartergeschäften hat, so nehmen Sie mit uns den Kontakt auf. Wir werden mit Ihnen die weitere Verfahrensweise abstimmen, damit Sie entsprechend fachlich kompetent beraten werden können. Bartergeschäfte sollten Sie mehr als Vertriebs- und Marketinginstrument und weniger als ein steuerliches Instrument nutzen. EBB stellt Ihnen jeweils zum Monatsende eine Saldoübersicht zur Verfügung, das Ihnen die einzelnen Transaktionen (die gebuchten Ein- und Verkäufe im Monat) die Sie im Netzwerk realisiert haben darstellt und den neuen Kontostand ausweist. |
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